17.10.-18.10.2026


Immer wieder hören wir:
„Brauche ich das überhaupt?“
Hier die Fakten – strukturiert:

Wer braucht den Sachkundelehrgang?
§ 2 Tierschutzgesetz verpflichtet jeden, der ein Tier hält oder betreut, über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen.
Relevant wird der Nachweis besonders für:

gewerbliche Pferdehalter

Pensionsställe

Reitschulen & reittherapeutische und reitpädagogische Betriebe

Ausbildungsbetriebe

Betriebe mit §11-Erlaubnispflicht & alle die VFD Übungsleiter werden wollen

Wer kontrolliert das?
Zuständig ist das jeweilige Veterinäramt.
Bei:

Betriebsgründung

§11-Antrag

Stallkontrollen

Beschwerden oder Vorfällen
kann die Behörde einen Sachkundenachweis verlangen

Wo kann man den Sachkundelehrgang besuchen?
Wir bieten den Sachkundelehrgang nach ARPO an.
Und der besteht aus

Pferdekunde 1

09.–10.05.2026 & 30.05.2026

Pferdekunde 2

17.–18.10.2026 & 3 Online-Abende: 12.10. | 26.10. | 02.11.2026
Zusätzlich braucht ihr einen aktuellen Nachweis Erste Hilfe Mensch & einen Nachweis Erste Hilfe Pferd
Nur beide Teile zusammen – mit bestandener Prüfung – gelten als Sachkundelehrgang.
Die Kombination dient dem Nachweis der Sachkunde nach §§ 2, 11 und 16 Tierschutzgesetz.
Sachkunde ist keine Formsache.
Sie ist deine fachliche und rechtliche Absicherung.

Anmeldung & Details über die Ausschreibung im vfdnet oder direkt bei Landessportwartin Constanze Flemming
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