Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen
Greenland-Ranch, Constanze Flemming
Schwarzaer Str. 23
98547 Christes
(nachfolgend Betrieb genannt) und dem Kunden bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die jeweilige gebuchte Leistung des Betriebs.
2.1 Mit Buchung eines Angebots bietet der Kunde der Greenland-Ranch den Abschluß des Vertrages verbindlich an. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Grundlage des jeweiligen Angebotes die Informationen und Ausschreibungen auf unserer Homepage www.greenland-ranch.de , den Anmeldebögen und die Angebote per Whats App oder aus dem Reitbuch.
Gegenstand des Vertrags sind die jeweils angebotenen Leistungen. Bei Angeboten im Reitbuch gilt folgendes: Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Kunde in unserem Online-Buchungssystem registriert, und wenn nötig , den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann die Leistung durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort, obliegt den Lehrkräften. Es sind sowohl praktische Einheiten auf und neben dem Pferd, sowie theoretische Einheiten möglich. Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
Je nach Vereinbarung und Einstufung durch die Lehrkräfte ist die Versorgung der Pferde vor und nach dem Unterricht in der gebuchten Zeit inklusive oder exklusive. In der Regel erfolgt ausschließlich ab der Leistungsklasse "Gruppenreitstunde" eine eigenständige Vorbereitung des Pferdes. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat. Die Lehrkraft teilt dies dem Schüler rechtzeitig in geeigneter Weise mit.
2.2 Mit der Registrierung bzw. dem Eingang der Buchung ist der Kunde verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über die angefragten Daten, die für die Durchführung eines Angebots maßgeblichen Umstände, zu machen. Insbesondere die Angaben zur Reiterlichen Qualifikation, Gewicht & Größe, Gesundheitszustand des Schülers & Pferdes und Vorkenntnissen. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Kündigung des Vertrages durch die Greenland-Ranch führen. Für Schäden die durch falsche Angaben entstanden sind, haftet der Kunde, der Betrieb nicht haftbar zu machen Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg. Sollten sich plötzliche gesundheitliche Änderungen ergeben, so ist dies der Lehrkraft unmittelbar mit zu teilen.
2.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitteilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.4 Bei Angeboten auf der Greenland-Ranch von Fremdtrainern/ Ausbildern, übernimmt die Greenland-Ranch keinerlei Haftung für Vorkommnisse die mit diesem im Zusammenhang stehen oder durch ihn verursacht wurden.
2.5. Der Kunde verpflichtet sich, bei Teilnahme mit dem eigenen Pferd, selbst für Versicherung, Impfstatus, Wurmkur, Tierseuchenkasse, Mitführen des Equidenpasses (muss auf Wunsch vorgelegt werden) sowie sonstigen Notwendigkeiten die im Zusammenhang mit dem Pferd stehen, Sorge zu tragen.
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die vollständige Bezahlung vor Beginn des gebuchten Angebots zur Zahlung fällig.
3.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen, so ist die Greenland-Ranch dazu berechtigt, ihn vom Angebot auszuschließen.
Ponyfreunde-Kurse, Kids Stunden und Gruppenreitstunden sind Stammplätze und werden immer für ein Schulhalbjahr fest im Voraus gebucht, der Gesamtbetrag ist jeweils bis zum angegebenen Datum zu entrichten. Eine Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich. Stunden die unsererseits abgesagt werden, werden in Form eines Nachholtermins oder Wertgutscheins erstattet.
Der Kunde bucht einen festen Platz im jeweiligen Kurs, dieser endet automatisch mit Ende des Schulhalbjahres. Sollten Sie diesen Kurs vorzeitig abbrechen ist trotzdem der Gesamtbetrag zu entrichten. In den Ferien, an Feiertagen und an festgelegten Tagen findet kein regulärer Unterricht statt. Sollte es auf Grund einer Behördlichen Anordnung zu einer Schließung der Reitschule kommen, wird akzeptiert, dass max 15 % der Termine des Reitunterrichts online statt finden können. Sollte es auf Grund behördlicher Anordnungen Einschränkungen im Gruppenbereich geben, so werden die Stunden entsprechend angepasst, d.h. Die Stunden finden dann in kleineren Gruppen oder im Einzelunterricht mit verkürzten Zeiten bzw. 2 wöchentlich statt (je nachdem was erlaubt ist)
5.1 Unser Kunde kann jederzeit vor Angebotsbeginn vom Angebot zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Greenland-Ranch schriftlich mitzuteilen, bei Angeboten welche über das Reitbuch gebucht wurden, ist eine Stornierung dort vorzunehmen.
5.2 Tritt der Kunde vor Beginn zurück oder tritt er das Angebot nicht an, so gelten die jeweiligen Stornobedingungen.
Für alle Kurse und Ferienangebote gilt soweit nicht anders vereinbart,
-> bei Absage bis 4 Wochen vor Beginn, fallen keine Kosten an.
-> Bei Absage zwischen 2 und 4 Wochen 50 % der Gesamtkosten,
-> bei Absage von weniger wie 14 Tagen fallen die Gesamten Kosten an.
Sollten die Gebühren nicht eingehen, behält sich die Greenland-Ranch vor, den Vorgang an ein Inkassounternehmen abzugeben.
5.3. Unbeachtet von Punkt 5.2 hat die Greenland-Ranch bis 14 Tage vor der Veranstaltung die Möglichkeit, diese wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
5.4. Für alle Angebote des Unterrichts (Therapiestunden, Einzelstunden, Ponyspielstunde, Ponyzeit, Eltern-Kind Zeit, Gruppenangebote und ähnliche Angebote) gilt eine Stornofrist von 48h. Sagt der Kunde mindestens 48h vorher das gebuchte Angebot ab, so kann diese Stunde nachgeholt werden, sie wird nicht erstattet. Der Zeitraum in dem die Stunde nachgeholt werden kann, ergibt sich aus der Gültigkeitsdauer für das entsprechende Angebot. Feste Vertragskunden erhalten diese Information mit Abschluss des Vertrags. Für individuell gebuchte Stunden gilt eine Gültigkeit von maximal 4 Wochen. Sagt ein Kunde weniger als 48h vorher ab, so verfällt die Stunde (bei Vorauszahlung) bzw. wird komplett in Rechnung gestellt.
Nimmt der Kunde während der Veranstaltung einzelne ihm ordnungsgemäß angebotene Leistungen nicht in Anspruch, die Ihm zugestanden hätten, (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, tageweise wegen schlechtem Wetter oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung des Preises.
7.1 Die Greenland-Ranch kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung während des Angebots den Betrieb stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
7.2 Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Kunde falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere seinem Gewicht, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten gemacht hat und hierdurch ursächlich er selbst, die Teilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Auch wenn der Kunde gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder dem Führens des Pferdes schuldhaft verstößt.
7.3 Im Falle einer solchen Kündigung behält die Greenland-Ranch den Anspruch auf den kompletten Preis.
7.4. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen, die Zahlungsvereinbarungen bleiben davon unberührt.
8.1 Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände. Hier hat der Kunde eigene Sorgfaltspflicht.
8.2 Die Greenland-Ranch haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen die durch Fremdleistungen entstanden sind, z.B. bei der Anreise im Zug oder mit dem eigenen PKW, oder andere vor Ort in Anspruch genommene Veranstaltungen, die nicht teil der Buchung sind.
8.3 Die Greenland-Ranch haftet nur für Schäden, die Sie oder Ihre Angehörigen selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht oder herbeigeführt hat.
8.4 Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
8.5. Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Angebots hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Angebots geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
9.2 Ansprüche des Kunden nach verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag an dem die Veranstaltung dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der Greenland-Ranch Verhandlungen über den Anspruch oder die in im Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Greenland-Ranch die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.1 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Gäste über Angebote und Neuerungen zu informieren.
10.2 Aus Datenschutzgründen erklären wir hiermit, dass die persönlichen Adressdaten nur zu firmeninternen Zwecken verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen. Die Greenland-Ranch übernimmt die Aufsichtspflicht ausschließlich, im gebuchten Zeitraum. Sollte es sich um Angebote handeln, die in Begleitung einer eigenen Aufsichtsperson stattfinden, bleibt die Aufsichtspflicht bei der Begleitperson. Sollten die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht übertragen haben, ergibt sich das der Greenland-Ranch durch schlüssiges Handeln und bedarf einer expliziten Prüfung durch den Betrieb.
Auf dem Pferd besteht Helmpflicht für Minderjährige. Erwachsenen wird das tragen eines geeigneten Helms dringend empfohlen.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Unterrichts wird dringend empfohlen: lange Hose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Eine gut passende Reitweste kann getragen werden.
Die Greenland-Ranch hat das Recht alle Bilder/ Videos die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind, zu verwenden. Der Kunde hat aber jederzeit das Recht diesem zu widersprechen.